Bundeskinderschutzgesetz

Bundeskinderschutzgesetz (BKiSchG)

 

Der Gesetzgeber hat zum 01.01.2012 das sogenannte Bundeskinderschutzgesetz erlassen. Damit wurde geregelt, dass Ehrenamtliche, die Kinder oder Jugendliche beaufsichtigen, betreuen, erziehen oder ausbilden oder einen vergleichbaren Kontakt haben, ein sogenanntes „erweitertes Führungszeugnis“ vorzulegen haben. Kernelement der neuen Regelung ist, dass ein etwaiger Tätigkeitsausschluss nun durch die Vorlage eines „erweiterten Führungszeugnisses“ festzustellen ist.

 

Anliegen des Gesetzgebers war es, das erweiterte Führungszeugnis als Element eines umfassenden Präventions- und Schutzkonzeptes zur Verbesserung des Schutzes von Kindern und Jugendlichen zu etablieren. Es geht hierbei nicht um einen Generalverdacht gegen die in der Kinder- und Jugendhilfe tätigen Personen. Vielmehr soll die Regelung des § 72 a SGB VIII als Anstoß zu einem neuen Verständnis von präventivem Kinderschutz und zur Entwicklung eines allgemeinen akzeptierten und durch geeignete sonstige Maßnahmen flankierenden Präventionskonzeptes verstanden werden.

 

Im Landkreis Regensburg hat sich die kommunalpolitische Lenkungsgruppe „Jugendarbeit“ mit der praktischen Umsetzung befasst und im Juni 2013 ein einheitliches Konzept erarbeitet. Ausführliche Informationen hierzu werden unten stehend im Download veröffentlicht.

 

Der 1. Vorstand Rainer Bellmer des Skiclub Ski & Fun Pielenhofen e.V. hat am 15. November 2013 die Vereinbarung mit dem Kreisjugendamt Regensburg zur Umsetzung des BKiSchG unterzeichnet und von den ehrenamtlich tätigen Personen im Verein, die Jugendarbeit betreiben, ein erweitertes Führungszeugnis angefordert. Von allen Ehrenamtlichen, dies sind die gesamte Vorstandschaft, der Ausschuss, alle Skilehrer, Betreuer, Helfer und Busfahrer, liegen die Bescheinigungen über das erweiterte Führungszeugnis vor.

 

Das Thema Kinderschutz wird im Skiclub Ski & Fun Pielenhofen e.V. sehr ernst genommen wird!

 

Ausführliche Informationen gibt es beim Kreisjugendamt Regensburg, Altmühlstr. 3, 93059 Regensburg, Telefon 0941 4009-227, E-Mail: jugendamt@landratsamt-regensburg.de und unter http://www.landkreis-regensburg.de/Landratsamt/Buergerservice/Kinder,Jugend-Familie/FuehrungszeugnisEhrenamtliche.aspx

 

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